Sie möchten dauerhaft und nachhaltig die Gemeinde unterstützen und ein Zeichen setzen?
Wählen Sie die Form, die Ihren Vorstellungen entspricht:
Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile des Stiftens
Bei einer Spende in den Vermögensstock einer Stiftung können innerhalb eines 10-Jahreszeitraums insgesamt 1 Mio. Euro bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben i.S.d. § 10b Abs. 1a EStG geltend gemacht werden. Bei der Gewerbesteuer ist die Zuwendung als Kürzung i.S.d. § 9 Nr. 5 GewStG abzugsfähig, wenn die Zuwendung aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft geleistet wird.
Spenden Sie für die laufende Arbeit der Stiftung auch kleinere Beträge, die Sie steuerlich absetzen können.
