Sie möchten dauerhaft und nachhaltig die Gemeinde unterstützen und ein Zeichen setzen?

Wählen Sie die Form, die Ihren Vorstellungen entspricht:

  • Unterstützen Sie die Stiftung durch eine Zustiftung ab einem Betrag von 300 Euro in Form von Geld- oder Vermögenswerten.
  • Ab einem Betrag von 25.000 Euro besteht die Möglichkeit, innerhalb der Stiftung einen Fonds mit eigener Namensgebung und Zweckbestimmung im Rahmen der Stiftungssatzung zu gründen.
  • Übertragen Sie Werte in einem Testament oder Vermächtnis.
  • Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile des Stiftens

    Bei einer Spende in den Vermögensstock einer Stiftung können innerhalb eines 10-Jahreszeitraums insgesamt 1 Mio. Euro bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben i.S.d. § 10b Abs. 1a EStG geltend gemacht werden. Bei der Gewerbesteuer ist die Zuwendung als Kürzung i.S.d. § 9 Nr. 5 GewStG abzugsfähig, wenn die Zuwendung aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft geleistet wird.

    Spenden Sie für die laufende Arbeit der Stiftung auch kleinere Beträge, die Sie steuerlich absetzen können.